Quanos ReConnect Teilnahmebedingungen
Leistungen
Die Teilnahmegebühr (149,- € netto Teilnahmegebühr + Zugang zur Event-App) wird pauschal erhoben.
Anmeldung
Der Teilnehmer kann sich online bei Quanos anmelden. Die Anmeldung ist für den Teilnehmer verbindlich, sobald er eine Bestätigung erhält. Quanos behält sich das Recht vor, die Anmeldung eines Teilnehmers nachträglich abzulehnen. Die Gebühr für die Teilnahme wird Ihnen per E-Mail in Rechnung gestellt. Eine (Teil-)Erstattung durch Nichtnutzung von Angebotsinhalten, wie beispielsweise die Nichtteilnahme an dem digitalen Live-Event oder deren vorzeitiges Verlassen, ist nicht möglich. Ebenso kann die Teilnahme nicht auf mehrere Teilnehmer aufgeteilt werden.
Rücktritt/Umbuchung
Sie können Ihre Anmeldung bis zum 26.04.2024 kostenfrei stornieren. Danach wird die komplette Teilnahmegebühr fällig. Die Stornierung hat per E-Mail an marketing@quanos.com zu erfolgen.
Abweichungen in der Durchführung
Die Absage des digitalen Live-Events wegen zu geringer Nachfrage oder höherer Gewalt bleibt vorbehalten. Gleiches gilt für den Fall, dass der Präsenztermin des Quanos Connect wegen zu geringer Nachfrage oder höherer Gewalt nicht stattgefunden hat. In diesen Fällen wird der Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt, und die bereits geleistete Zahlung umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
Programmänderungen und der Austausch von Referenten bleiben ebenfalls ausdrücklich vorbehalten.
Datenschutz
Quanos speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Teilnehmers zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung. Dazu setzt Quanos auch automatische Datenverarbeitungsanlagen ein. Zur Erfüllung der Datensicherungsanforderungen des Artikels 32 DSGVO hat Quanos technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit der Datenbestände und der Datenverarbeitungsabläufe gewährleisten. Die mit der Verarbeitung beschäftigten Mitarbeiter sind auf die Einhaltung der Vorschriften der DSGVO und des BDSG verpflichtet und gehalten, sämtliche Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten.
Ergänzend wird auf unsere Datenschutzerklärung unter Datenschutz https://quanos.com/datenschutz/ verwiesen, dort insbesondere auf Ziffer 8 zum Umgang der Daten bei Online-Konferenzen mittels des auch für die Veranstaltung eingesetzten Tools.
Mit Ihrer Anmeldung zu Quanos Connect ReConnect erklären Sie sich mit der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer auch personenbezogenen Daten einverstanden. Dabei sei darauf hingewiesen, dass Sie Ihre erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft elektronisch (marketing@quanos.com) oder postalisch (Quanos Solutions GmbH, Hugo-Junkers-Str. 15-17, 90411 Nürnberg) widerrufen können.
Haftung
Quanos haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn sie diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn sie fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, („Kardinalpflicht“) verletzt hat. Quanos haftet im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten stets nur für den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Soweit Quanos im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für fahrlässig verursachte Schäden haftet, ist deren Ersatzpflicht jedoch der Höhe nach je Schadensfall begrenzt auf: 10.000,00 EUR für Sachschäden. Eine Haftung für Schäden, die durch die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen. Ferner ist die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Vermögensschäden ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche aus einer Beschaffenheitsgarantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Teilnehmer hat etwaige Schäden, für die Quanos haften soll, Quanos anzuzeigen. Soweit Schadensersatzansprüche gegen Quanos ausgeschlossen oder begrenzt sind, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, Sachverständigen und sonstiger Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Quanos.